Als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut kläre ich mit Ihnen und ihrem Kind oder mit dem/der Jugendlichen ab, ob die vorgestellten Symptome, Störungen oder seelischen Belastungen behandlungsbedürftig sind oder nicht. Dabei nehme Ihre Sorgen als Eltern sowie die der Kinder, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen sehr ernst. Deshalb dauert eine Psychotherapieeinheit, egal ob Sprechstunde, Testdiagnostik, probatorische Sitzung, Akutbehandlung oder eine Therapiestunde, in der Regel 50 Minuten.
Informationsblatt und Ratgeber für die Kostenerstattung - Herausgeber: Bundespsychotherapeutenkammer
Die Kosten für die Psychotherapie werden von den privaten Krankenversicherungen bzw. Beihilfestellen entsprechend Ihren Vertragsbedingungen übernommen.
Am besten informieren Sie sich bereits vor Therapiebeginn bei Ihrer Krankenversicherung über die notwendigen Schritte.
Sie können die psychotherapeutische Behandlung sofort auf eigene Kosten in Anspruch nehmen.